Mit einer Vorsorgevollmacht legt man für bestimmte Bereiche eine Vertrauensperson für den Fall seiner eigenen Einwilligungs- und/oder Geschäftsunfähigkeit fest. Diese Bereiche können z.B. gesundheitliche Angelegenheiten sein. Der Bevollmächtigte wird damit zum Vertreter des Willens des Ausstellers und verschafft dadurch diesem Willen Geltung.
→ Vorlage
Eine kurze Zusammenfassung zu diesem Thema finden Sie außerdem in meinem Radio-Interview vom 19.04.2021 auf HR4.