Kai-Uwe Hopf Patientenverfügung

Patientenverfügung

Wiederbelebende Holzpuppen

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten und Patientinnen vorab festschreiben, welche medizinischen Maßnahmen in einem Notfall durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie dies zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht mehr selbst entscheiden können (z.B. nach einem Unfall im Koma liegend oder ähnliches). Dadurch wird sichergestellt, dass der Wille des Patienten bzw. der Patientin umgesetzt wird, auch wenn dieser im Moment nicht aktiv geäußert werden kann.

Eine solche Patientenverfügung kann jeder/jede einwilligungsfähige Volljährige verfassen und auch jederzeit formlos widerrufen werden. Es ist jedoch sinnvoll, sich hierbei von einem Arzt/Ärztin oder einem Fachexperten beraten zu lassen. Treffen die vorab getroffenen Festlegungen einer solchen Patientenverfügung auf eine aktuelle Lebenssituation des Patienten/Patientin zu, sind alle beteiligten Personen (Arzt/Ärztin, gesetzlicher Vertreter, …) daran gebunden.