Eine erwachsene Person benötigt einen gesetzlichen Vertreter, falls sie ihre alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln und verwalten kann. Der Grund dafür kann z.B. eine Krankheit, eine Behinderung oder ein Unfall sein. Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Wichtige Entscheidungen dieser Person dürfen dann nicht automatisch die Angehörigen treffen. Wenn vorher nichts anderes entschieden wurde, setzt ein Gericht dann deshalb einen gesetzlichen Betreuer ein. Das kann sowohl ein Angehöriger als auch eine fremde Person. Diese Person wird in jedem Fall vom Gericht kontrolliert.
Sollte einer Ihrer Angehörigen einen solchen gesetzlichen Vertreter benötigen, übernehme ich diese Rolle gerne und unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen hierzu.
Als Verfügungen und Vollmachten biete ich Ihnen vor allem Unterstützung in folgenden Fällen: